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Ein solcher Erlaß war aber vorbereitet. Schon am 21. März 1838, nicht einmal zwei Monate nach v, Herders Tod, wies sein Nachfolger Berghauptmann v. Freiesleben an, „daß Älteste, Steiger und Lehnsträger, wie alle Bergleute, bei jedem Gottesdienstbesuch, jeder Kindtaufe, jeder Hochzeit, jedem Begräbnis sich ausschließlich des Berghabites zu bedienen hätten. Die Vorgesetzten in bergmännischer Tracht seien nach militärische m Vorbild durch Abnehmen der Kopfbedeckung oder durch Anlegen der rechten Hand an den Schachthut zu grüßen. Lohnbesserungen sollten künftig in erster Linie vom richtigen Verhalten in diesem Sinne abhängig gemacht werden", Proteste, aber auch Denunziationen woran die Folge.

Als Beispiel soll eine anonyme Kritik in der christlich-protestantischen Zeitschrift „Die Ameise“ vom 27. 8. 1838 mitgeteilt werden. Unter der Ãœberschrift „Einer für alle“ wird erklärt, daß alle Bewohner Sachsens das Gotteshaus in einem persönlichen würdigen Kleid besuchen können, nur der Bergmann sei durch die kürzlich ergangene bergamtliche Verordnung gezwungen, im Berghabit zu kommen, das wohl für die Arbeit, aber nicht für den Kirchenbesuch passend wäre. Es sei völlig irrig zu glauben, ihm damit Ausgaben zu ersparen. Der Kittel sei ein in der Kälte völlig ungeeignetes Kleidungsstück, auch wünsche der Bergmann gar nicht, damit zur Parade aufzuziehen. Das bereite ihm, wie auch den Gewerken, nur unnütze Ausgaben. Statt des üblichen Berghabites, dessen Vorzüge nur eingebildet seien, sollte der Bergmann zweckmäßigerweise einen blauen Rock, Halbstiefel, Tuch, Pantalons und eine warme Harzer Schachtmütze tragen dürfen.

In den Akten des Freiberger Bergamtes ist aber auch eine Anzeige abgeheftet, mit der drei Häuer denunziert werden, da sie am 10. Juli 1838 nicht in bergmännischer Kleidung zum Gottesdienst in der Kirche Großschirma erschienen waren. Das Bergamt verwarnt schriftlich die Bergleute und droht im Wiederholungsfalle Strafe an.

Die zahlreichen Widerstände gegen die Bergmannsuniform in der besonders für die höheren Ränge aufwendigen Gestaltung veranlaßten das Oberbergamt seit 1838 Maßnahmen zu ihrer Vereinfachung zu ergreifen. An Vorschlägen, unter denen besonders die Ausarbeitung des Oberstollnfaktors Ernst v. Watzdorf. des Schwiegersohnes von Berghauptmann v. Freiesleben, hervorzuheben ist, hat es nicht gefehlt. Watzdorf schlug, durch Zeichnungen erläutert, eine „allgemeine Kleidung vor, die nur zurückholend die Rangunterschiede erkennen ließ und auch den hygienischen Anforderungen entsprach. Nach seiner Vorstellung sollte in Verkennung der wirklichen Klassenursachen durch eine Reform die sog. „Einheit des Bergmannsstandes“ wieder hergestellt werden. Besonders störend empfand er hierbei die 1793 zur Schonung der kostbar gestalteten Paradetracht für Bergbeamte begründete Interimstracht. Sie war rein militärisch gestaltet und wurde bei normalen dienstlichen Anlässen getragen.

Die Vorschläge v. Watzdorf wurden nicht angenommen. Eine vom Oberbergamt eingesetzte Kommission konnte aber schon 1843, nun unter Oberberghauptmann v. Beust, ein neues Reglement verabschieden. Wenn es auch zu keiner grundsätzlichen Änderung kam — die vielfach als „maskeradeartig" charakterisierte Puffjacke und das ständige Tragen des Leders, auch auf Reisen, wurde beibehalten —, so konnte doch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung erreicht werden. Die schwarze Puffjacke, nun völlig geschlossen und ohne Prunkweste, wurde einheitlich für alle Berg- und Hüttenleute verbindlich. Rangabstufungen waren am Kragen oder an einer Armtour erkennbar.

Trotz der skizzierten Veränderungen hörten die Kritiken an der Bergmannsuniform nicht auf, wobei besonders die zahlreichen Einwände der Beamtenschaft hervorzuheben sind. Hauptgrund war der nur für Umzüge erforderliche hohe Aufwand, Mit Auflösung des feudalen Regalbergbaues und des Oberbergamtes sowie der Einführung des neuen Berggesetzes irn Jahre 1869 traten aber wesentliche Änderungen ein, Als kennzeichnend für die damalige gesellschaftliche Stellung der Uniform im sächsischen Berg- und Hüttenwesen ist die Stellungnahme des Oberhüttenamtes vom 19. 2. 1809 zu einer Dienstkleidung zu bewerten. In dieser wird gewünscht, daß die Uniform für Hüttenleute gänzlich abgeschafft und der staatliche Hüttenbetrieb der Privatindustrie gleichgestellt werde. Müßte eine Uniform beibehalten werden, so sollte sie streng nach historischen Gesichtspunkten frei von allem Militärischen gestaltet werden.

 

Ausschlaghauer

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Bergmann

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Bergleute

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Bergleute bei der Ausfahrt

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Schneeberger Steiger

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Die Bergmannsuniform 
und seine Geschichte

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